Renaturierung der Gewässer
Raum sichern – revitalisieren – negative Auswirkungen mindern
Mit diesen drei Stichworten lässt sich die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung in der Schweiz zusammenfassen. Seit 2011 ist sie in Kraft. Angestossen wurde die Gesetzesrevision durch eine Volksinitiative des Schweizerischen Fischereiverbands und der Umweltverbände. Die revidierte Gesetzgebung verlangt von den Kantonen verschiedene Neuerungen im Management ihrer Fliessgewässer. Unter den Begriff „Renaturierung“ fallen dabei- die Sicherung des Gewässerraums,
- die Revitalisierung der Gewässer sowie
- die Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraft. Diese umfasst die Sanierung des Geschiebehaushalts, die Wiederherstellung der Fischgängigkeit sowie die Minderung von Schwall-Sunk.
Zur Unterstützung der Fachleute bei der erfolgreichen Umsetzung der strategischen Revitalisierungsplanungen wurde ein mentales Modell geschaffen, das schematisch aufzeigt, welche Faktoren, Prozesse und Akteure bei einer Revitalisierung massgeblich sind und wo die grössten Hebel sich befinden: Umsetzungsmodell (Direkt zum Modell).
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