Das Projekt macht deutlich, dass Revitalisierungen Zeit brauchen. Kanton und Naturschutz haben hier zusammengearbeitet. Das Projekt umfasst 30 ha Land und kostete CHF 9 Mio., wovon 1/3 durch Pro Natura getragen wurde.
Nach dem Hochwasserereignis 1999 folgte eine Begehung durch Pro Natura Aargau was zum Projektanstoss führte. Dies ist die einzige noch erhaltene Fliessstrecke des Rhein im Gebiet des Aargaus. Anschliessend hat die creaNatira (Tochterfirma der Pro Natura Aargau) die Eigentumsverhältnisse studiert und ein Vorprojekt entwickelt. Die Grösse und die Anzahl der Parzellen machten das Vorhaben allerdings sehr ambitioniert. Unterschiedliche Ansichten zwischen Kanton und Gemeinde welche zum längeren Stillstand des Projekts führten konnten mit Hilfe eines Mediationsverfahrens gelöst werden. Die Mediation dauerte zwei Jahre, führte aber letztlich zu einem von allen Parteien unterzeichneten „Memorandum of Understanding“. Schliesslich wurde entschieden, dass das Projekt als Co-Produktion zwischen Kanton und Pro Natura umgesetzt werden sollte, da damit die Stärken der einzelnen Partner sich ideal ergänzten. Das Projekt wurde fertig ausgearbeitet, in die kantonale Mitwirkung geschickt und öffentlich aufgelegt. Es gab noch einige Einsprachen, welche abgewiesen oder einvernehmlich gelöst wurden. Nach zwei Jahren Bauzeit (2013-15) wurde im Juni 2015 die Auenrenaturierung mit einem Einweihungsfest abgeschlossen. Auf die erfolgreiche Umsetzung der Auenrenaturierung folgt ein Monitoring resp. eine Wirkungskontrolle, Unterhalt und Pflege werden gemäss Pflegeplänen durchgeführt. Das Projekt macht deutlich, dass oft „menschliche Faktoren“ den Prozess bestimmen. Gerade bei kleinen Gemeinden ist auch zu berücksichtigen, dass diese oft vieles alleine machen, da sie keine spezialisierten Fachleute in der separaten Verwaltung haben. Hinweis: Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ermöglicht den Kantonen oder Gemeinden den Landerwerb für Projekte im Bereich Hochwasserschutz (dazu können auch Renaturierungen zählen) (Art. 62). Hingegen muss in allen anderen Fällen (z.B. Landerwerb durch Naturschutzorganisationen) der Erwerber Selbstbewirtschafter sein (Art. 63), um das Land erwerben zu können. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Landerwerb dem Erhalt der schutzwürdigen Umgebung (z.B. eines Naturschutz-Objekts) dient (Art. 64e). Für Pro Natura war daher ein „Landkauf auf Vorrat“ nicht möglich.
Hochwasser Rhein 1999; einzige Fliessstrecke am Rhein im Aargau, welche den Namen Aue noch verdient
30 ha
Landabtausch mit Thermalbad (geplanter Golfplatz); extensivieren der Landwirtschaft; Naherholung; Aufwertung
intensive Landwirtschaft (FFF)
Kooperation Kanton AG und Pro Natura Aargau
Pronatura AG (bzw. creaNatira), Gemeinderat, Kanton (Fachstelle Naturschutz), Grundeigentümer, Ingenieurbüro (Wasserbau), Gemeinderat, lokal organisierte Bauern, betroffene Landwirte, Öffentlichkeit
Kanton und Naturschutzorganisation arbeiteten zusammen.
einsichtiger „Opfer-Bringer“
Mediation
Naturschutzorganisationen haben Möglichkeiten, welche die kantonale Verwaltung nicht hat. Sie können Projekte auch angehen, wenn diese bspw. mit einem grossen Risiko verbunden sind oder zu lange dauern und daher mühsam sind (z.B. Raumsicherung trotz starker Parzellierung).
Eingeschränkter Landerwerb: Landerwerb gem Art. 62 BGBB für Hochwasserschutz ist nur den Kantonen oder Gemeinden vorbehalten; alle übrigen (z.B. Naturschutzorganisationen) können nur dann Land erwerben, wenn sie Selbstbewirtschafter sind (Art. 63). Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Landerwerb z.B. dem Erhalt der schutzwürdigen Umgebung eines Naturschutz-Objekts dient (Art. 64e).
Interessenskonflikt zw. den Akteuren
persönliche Konflikte (Personen)
nicht unterstützende Politik
Bei jeder Gemeinde fängt man immer wieder bei „Adam und Eva“ an; ein Aufbau auf Vergangenes gibt es nicht.
Die Landwirtschaft behauptet, dass ihnen die Naturschutzgebiete die FFF wegnehmen.
Raumsicherung wird immer schwieriger, obwohl gem. Richtplan wichtige Flächen gekauft werden dürfen. Viele trockengelegte Auen hätten sehr grosses Potential für Renaturierungen, aber sie können nicht gekauft werden, weil die Flächen im Richtplan nicht richtige gekennzeichnet sind (Biotope).
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