Der auf ca. 80 m eingedolte Gaselbach sollte nach dem Einverständnis des Landwirts ausgedolt und auf 130 m revitalisiert/umgestaltet werden, damit die Abflusskapazität erhöht werden kann. Der Bach verursachte bei Starkniederschlägen regelmässige Überschwemmungen in einem Werkhof eines privaten Unternehmens. Der Gestaltungsvorschlag sah abgeflachte Böschungen vor, damit das Land nahe am Gewässer auch bewirtschaftet werden kann (wenn auch nur extensiv, da 5 m Pufferstreifen). So belief sich der effektive Verlust vom Landwirtschaftsland nur auf die Sohlenbreite. Mittels Dienstbarkeitsvertrag wurde dem Bach ein acht Meter breiter Korridor inkl. Bestockung zur Verfügung gestellt sowie die Böschungen durften max. 2:3 (33.7 °) ausgebildet werden. Der Landwirt und die Firma, welche den Werkhof betreibt, wurden von der Gemeinde über den Mehrwert einer solchen Lösung informiert. Der Landwirt wurde für den zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Unterhalt des Gewässers entschädigt und die Schäden durch Hochwasser konnten vermieden werden. Nicht wie in anderen Gemeinden (Grundeigentümer zahlt Ausdolung, Gemeinde bezahlt Gestaltung), übernahm Köniz auch einen Teil der Kosten für die Ausdolung. Alle zeigten sich schnell einverstanden. Eine weitere Flutung des Werkhofs im Jahr 2007 bewog den Grundeigentümer noch mehr Land zur Verfügung zu stellen um weitere Massnahmen umzusetzen.
Zu kleine Abflusskapazität: Eingedolter Bach verursachte bei Starkniederschlägen Überschwemmungen in einen Werkhof eines privaten Unternehmens.
80 m Ausdolung und total 130 m Revitalisierung, d.h. ca 80 m2 Landverlust.
Die Einlaufbedingungen in die Unterquerung der kantonalen Muhlernstrasse wurden betreffend Verklausung und Rückstau optimiert
Keine
Gemeinde Köniz
Gemeinde, Grundeigentümer, Landwirte
ausdolung
Information und Einbezug der Landwirte; Landschaftsplanung (vgl. LEK), Gewässerunterhalt durch Landwirte; Projektausführung nur dann, wenn Grundeigentümer einwilligen
Die Gemeinde Köniz kann von einem guten Verhältnis zu ihren Landwirten profitieren, so dass es selten Probleme gibt.
Die Gemeinde informiert die Landwirte jeweils über die Vorteile und den Nutzen einer Revitalisierung, leistet aber sonst keinen Realersatz von landwirtschaftlicher Nutzfläche oder andere Dienstleistungen, ausser der Hilfe bei einem Schadensfall (wenn Land für Revitalisierung zur Verfügung gestellt wurde).
Bei einer Zusage, werden die Landwirte in der Organisation des ökologischen Leistungsnachweises (öLN) unterstützt. Es werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie diese ökologischen Ausgleichsflächen in den neu revitalisierten Bereichen ansiedeln, oder sogar eine andere Ökofläche aufheben können, wenn die Vorgaben des öLN und der Direktzahlungsverordnung eingehalten sind.
Dieser Grundsatz ist auch im kommunalen Richtplan festgesetzt.
Wichtig ist zudem eine Landschaftsplanung für die Umsetzung des Richtplans und der ökologischen Vernetzung.
In Köniz erledigen die Landwirte den Gewässerunterhalt und sehen so Sinn und Nutzen von Renaturierungs- & Revitalisierungsprojekten.
Pflege- und Unterhaltspläne beugen Konflikte bei Hochwasserereignissen vor.
Hochwasserereignisse helfen, den Nutzen und die Dringlichkeit der Massnahmen zu verdeutlichen.
In den 90er Jahren war der Verlust an Landwirtschaftsland noch kein Problem.
Die Gemeinde bietet Kurse zum Unterhalt/zu Verbauungen etc. an, so dass die Landwirte mittlerweile kleine Verbauungen gleich selber bauen können.
Die Gemeinde versucht, partizipative Lösungen zu finden, ohne mit den gesetzlichen Vorgaben Druck ausüben zu müssen.
Normalerweise wird zuerst die Stimmung gegenüber einer Idee beim Pächter vorsondiert und man richtet sich erst an den Grundstückbesitzer, wenn sich der Pächter offen gezeigt hat.
Meistens werden die Herausforderungen und Probleme erst nach der Realisierung sichtbar (bei Unwettern etc.). Deshalb ist es umso wichtiger, gute Pflege- und Unterhaltskonzepte zu haben und diese auch zu realisieren.
Wenn ein Grundeigentümer sich nicht bereit erklärt, Land zur Verfügung zu stellen, stirbt das Projekt.
Die Landwirte sind durch die Agrarpolitik 14/17 verunsichert.
Es gab schon Situationen, wo man mit einem Projekt abwarten musste, damit man sich nicht andere zukünftige Projekte im Strassen- oder Städtebau verunmöglicht.
Ausdolung, Pionier- und Vorbildsfunktion, Partizipation u. Entschädigung bei der Gewässerpflege, kein Realersatz, Gemeinde leistet Hilfe im Schadensfall, Information, Landwirtschaft, Pflege- und Unterhaltsprojekte, Unterstützung bei ökologischem Leistungsnachweis.