Die Hochwasser im Jahr 2005 (50-jährliches Hochwasser) verursachten vor allem Schäden am Bach selbst (Unter- und Hinterspülung der Betonrampen sowie des Uferschutzes). Der kanalisierte Ernetschwilerbach enthielt früher hohe Schwellen und steile Betonrampen im Siedlungsgebiet und war nicht fischgängig. Diese Rampen und Schwellen waren auch gefährlich für Badende insbesondere für Kinder. Im Rahmen des Projekts wurden die Betonschwellen und –rampen durch Pendel- und Blockrampen ersetzt und das Ufer wurde abgeflacht. Innerhalb der Siedlung konnte aufgrund enger Platzverhältnisse nur beschränkt aufgeweitet werden, grosszügigere Aufweitungen entstanden ausserhalb des Baugebiets. Das Land wurde im Projekt bis zur Baulinie (beidseits 10m) erworben, einerseits zur Absicherung des Gewässerraums, andererseits weil es durch die Nutzungseinschränkungen als Bauland für die Grundeigentümer wertlos geworden ist. Dafür gewann das verbleibende Bauland durch die entstandenen Hochwasserschutzmassnahmen an Wert. Es befindet sich neu in der gelb/weissen und nicht mehr in der blauen, respektive roten Gefahrenzone. Auf dem erworbenen Landstreifen entlang des Gewässers wurde ein Wanderweg erstellt und die Ufer wurden abgeflacht. Damit konnte auch die Zugänglichkeit zum Gewässer verbessert werden, was vor allem von Erholungssuchenden sehr geschätzt wird. Im oberen Teil des Projektperimeters wurden als Ersatzmassnahmen landwirtschaftliche Bodenverbesserungen vorgenommen. Die Sicherstellung der Längs- und Quervernetzung bei Hecken und Zäunen wurde mit den betroffenen Grundeigentümern geregelt und im Bach wurde die Fischgängigkeit wieder hergestellt. Die Unterhaltspflicht obliegt neu der Gemeinde und nicht mehr den Anrainern.
Hochwasserschäden am Bachlauf, Erstellung einer Gefahrenkarte, Geschiebeproblematik
Landerwerb in Bauzonen 418 m2, in übrigen Zonen 12'972 m2
Neubau Brücken und Zufahrten, Verlegung Werkleitungen, Umbau Durchlass SBB, Erstellung von Wanderwegen
Permanenter und Temporärer Landerwerb, Bodenverbesserungen, Baulinien im Siedlungsgebiet auf den Gewässerraum legen
Hochwasserschutzaspekt: Mehrwert des Landes dadurch, dass es sich nicht mehr in der blauen und roten Gefahrenzone befindet (durch HWS konnte Gefahrenrisiko entschärft werden).
Die Leute fühlen sich sicherer.
Für die Erholungssuchenden und Familien ist auch die bessere Zugänglichkeit eine wichtige Verbesserung.
Die grössere Artenvielfalt (Fische, Flora, Fauna) wird von allen Seiten sehr positiv gewertet.
Gute Landverhandlungen und gute standardisierte Protokolle mit vertraglich geregelten Bestimmungen.
Die Baulinien werden auf den Gewässerraum festgelegt und stellen so sicher, dass der Gewässerraum auch eingehalten wird.
Erfahrene aussenstehende Verhandlungsperson mit viel Verhandlungs- und Mediationsgeschick.
Bei allen Landverhandlungsgesprächen war auch mindestens ein Vertreter des Planungsbüros dabei.
Nicht präzise genug geregelte Verträge zu Bodenverbesserungsmassnahmen: Mündlich war abgemacht, dass der Landwirt die Fläche bei trockenem Boden selber ansäen wird. Bei der Ansaat befuhr er das Land nach einer längeren Nässeperiode und verursachte starke Verdichtungen im Boden. Der Grundeigentümer erhob danach den Vorwurf gegen die Gemeinde, dass schlechter Boden für die Verbesserung eingebracht wurde. Wäre die Ansaat schriftlich geregelt gewesen, hätte viel Zeit und Energie gespart werden können. Empfehlung: Vor der Freigabe zur Landbeanspruchung die Boden-qualität mittels Protokoll vom Grundeigentümer bestätigen zu lassen.
Durch die Entfernung der Betonsohle des Ernetschwilerbachs und einem unmittelbar danach eintretenden Hochwasser begann eine starke Versickerung einzusetzen. Geplant und im KV ausgewiesen waren mehrere Boden- und Grundwassersondierungen (vorsorgliche Beweissicherung), welche von der Gemeinde infolge Sparmassnahmen jedoch aus dem Programm gestrichen wurden. Nach dem Hochwasserereignis wurden im Siedlungsgebiet einige Keller infolge einsickerndem Grundwasser vernässt. Dies war auch schon vorher immer mal wieder passiert (wegen dem hohen Grundwasserspiegel), wurde aber von den Grundeigentümern nie kommuniziert. Die Haftungsfrage konnte erst vor Gericht mit einem Vergleich per Saldo aller Ansprüche gelöst werden. Der direkte Einfluss der Renaturierung auf die Keller-Vernässungen konnte nicht nachgewiesen werden.
Das Argument mit dem Naherholungsraum fand bei den Grundeigentümern keinen Anklang, da zuvor die Anwohner das Land bis zum Bach selber nutzen konnten. Nun ist der Weg öffentlich und wird rege genutzt.
Politische und fachliche Interessenskonflikte zwischen Gemeinde und Fachstellen verursachten insbesondere in Bezug auf den Nutzen der Aufweitungen immer wieder Reibungspunkte.
Grosse Baumaschinen verursachten bei der Zufahrt Schäden an Mauern etc.
Uneinigkeiten mit den Grundeigentümern; jedoch am wenigsten mit Landwirten. (7) Viel Zeit und Geduld wird benötigt
Die Akzeptanz, dass man Land für die Ökologie hergeben muss, ist in unserer Gesellschaft noch nicht verbreitet. Ökologie ist so ein weiter Begriff, das Verständnis davon ist überall anders. Andererseits hat sich auch der Zeitgeist verändert: Niemand will mehr Flüsse die in Betonmauern fliessen. Nur will auch niemand sein eigenes Land hergeben um den Flüssen mehr Platz zu ermöglichen.
Meistens ist das Hauptproblem der Unterhalt (vor allem von den Pflanzen). Dieser gibt nämlich viel zu tun, zumindest auf den ersten Blick. Andererseits sind die Unterhaltskosten vom Rest sehr tief (Im Vergleich zu kanalisierten Gewässern).
Zu hoher Landbedarf ist selten von Vorteil und sobald Grundeigentümer beeinträchtigt werden, gibt es sehr grosse Hindernisse zu überwinden. Auch wirtschaftliche Nachteile sind keine guten Voraussetzungen. Gute Verhandlungen sind da das A und O.
Gefahrenkarte, Siedlungsgebiet, Versickerung, Bodenverbesserungsmassnahmen, Landverhandlungen und Protokolle, Unterhalt, Standardverträge, Längs- und Quervernetzung, Naherholung
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