Im Rheinhölzle in Büssingen (D) konnten bis heute drei Projekte realisiert werden, welche zu einer Aufwertung des Uferraumes fu?r Mensch und Natur führen. Zuerst wurde in den 90er Jahren ein erstes Uferstu?ck abgeflacht, da die Uferbefestigung eingebrochen war. Wie in der Schweiz auch, werden in Deutschland keine Ufermauern erneuert. Sobald eine Befestigung kaputt geht, mu?ssen umweltverträglichere Massnahmen zur Uferbefestigung vorgenommen werden. Im Jahr 2011 wurde ein weiteres Uferstu?ck abgeflacht, da es durch den Biber untergraben worden war. Das dritte Projekt umfasste eine grössere Aufweitung des Flusslaufs in einem Waldgebiet, dem sogenannten Rheinhölzle. Dieses konnte kurz zuvor von der Gemeinde Bu?singen erworben werden. Die beiden angrenzenden Parzellen in Privatbesitz waren von der Planung auch betroffen. Der eine Grundeigentümer zeigte sich einverstanden, statt nur einen kleinen Teil seines Grundstu?cks abzuflachen, gleich einen grösseren Teil dem Aufweitungsprojekt zur Verfu?gung zu stellen. Der andere Grundeigentümer zeigte sich zu Beginn sehr kritisch, weshalb man sein Grundstu?ck so wenig wie möglich in die Planung einbezog. Fu?r keines der Projekte konnte von der Kraftwerk Schaffhausen AG Land erworben werden, wobei sie dem gegenu?ber offen eingestellt wäre. Man versucht deshalb grosszu?gig zu sein und eine Art freiwillige Massnahmen vorzunehmen, ohne dass diese von den Grundeigentu?mern gefordert wu?rden (z.B. zusätzliche Pflanzungen).
Konzession der Kraftwerk Schaffhausen AG: Art. 19 Verpflichtung zum Uferunterhalt im Konzessionsgebiet; Freiwillige Massnahmen zu Gunsten der Grundeigentümer durch das Kraftwerk
Dadurch, dass die Gemeinde Bu?singen Land und das benötigte Waldstück erwerben konnte, wurde der Anstoss für ein gutes Projekt geliefert.
Mit den Leuten wurde gesprochen, bevor man ein konkretes Projekt hatte. In den Vorgesprächen mit den Eigentümern wurden die Anliegen und die Sorgen ernst genommen.
Es herrschte eine sehr gute Atmosphäre. Einer nach dem anderen hat mit seinem Einverständnis nachgezogen.
Es wurde frühzeitig und ohne Druck verhandelt.
Es gab fachliche Differenzen zwischen dem Landratsamt Konstanz und der Kraftwerk Schaffhausen AG zu überwinden (z.B. Initialbegrünung der Böschungen, Pflanzung von Schilf).
Eigentlich sollte das Kraftwerk laut der Konzession Landerwerb am Rheinufer betreiben. Dies wurde jedoch nie gemacht, so dass das Land Privaten gehört und durch seine Attraktivität nur sehr schwer zu erwerben ist, obwohl das Interesse von Seiten des Kraftwerks heute bestehen würde.
Schwieriger Landerwerb, Biber, Einbruch Ufermauer und Erneuerung mit ökologischem Mehrwert, gute Atmosphäre