Vorhandene Unterlagen zum Thema Wirkungskontrolle Fischabstieg
Im Rahmen der Sanierung Wasserkraft sind die Inhaber von Wasserkraftanlagen verpflichtet, die freie Fischwanderung wiederherzustellen und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu überprüfen (Art. 9 und 10 BGF; Art. 9b, c VBGF).
Der Bericht und die Excel-Tabelle wurden vom BAFU in Auftrag gegeben, die Übersetzung wurde von Wasser-Agenda 21 angefertigt.
Link zum WA21-YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=N02vZLBv51s