Wirkungskontrolle mit PIT-Tagging

Erhebungs- und Bewertungsgrundlage für die Wirkungskontrolle von Fischaufstiegshilfen

Im Rahmen der Sanierung Wasserkraft sind die Inhaber von Wasserkraftanlagen verpflichtet, die freie Fischwanderung wiederherzustellen und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu überprüfen (Art. 9 und 10 BGF; Art. 9b, c VBGF).

Bei der Wirkungskontrolle mit PIT-Tagging (Passive Integrated Transponder Tagging) werden Fische mit Tags markiert und über Antennen detektiert. Das Experiment ermöglicht genaue Aussagen über die Bewegung der detektierten Fische im Verhältnis zu den markierten.

Die untenstehenden Produkte wurden in Begleitung der Fachgruppe Biologische Wirkungskontrolle Fischgängigkeit erstellt.

Die Produkte sollen als Arbeitsinstrumente verstanden und mit Erfahrungen aus der Anwendung weiterentwickelt werden. Rückmeldungen sind daher sehr willkommen.

 

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