Die Pflicht der Kantone zur Festlegung des Gewässerraums und dessen extensive Gestaltung und Bewirtschaftung ist seit Januar 2011 im Gewässerschutzgesetz (GSchG) verankert und wurde im Juni des gleichen Jahres auf Verordnungsstufe (GSchV) konkretisiert. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK), die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) sowie die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) haben gemeinsam eine Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums erarbeitet, die der einheitlichen Umsetzung der Anforderungen dient.