Planung von Massnahmen zur Sanierung von Schwall und Sunk

Die Planung von Massnahmen zur Sanierung von Schwall und Sunk umfasst gemäss Modul der Vollzugshilfe:

  1. Die Festlegung von Zielen
  2. Ein Variantenstudium und Wahl der Massnahme

Festlegung der Zielsetzung

Die Massnahmen zur Beseitigung bzw. Verhinderung der wesentlichen Beeinträchtigung durch Schwall-Sunk müssen sich an definierten Zielen orientieren und auf deren Erfüllung abzielen. Bei der Sanierung bestehender Anlagen knüpft die Zielsetzung an die strategische Planung der Kantone und an die Verfügung der Sanierungspflicht an, indem sie bei Bedarf deren Datengrundlage aktualisiert und ergänzt. Die Festlegung der Zielsetzung umfasst die Arbeitsschritte: (i) Defizitanalyse, (ii) Ursachenanalyse, (iii) Festlegung der Ziele, (iv) Vorauswahl der Massnahmen, (v) Absprache des Kraftwerksinhabers mit den kantonalen Behörden über den Inhalt des Variantenstudiums.

Mit der Zielsetzung wird sichergestellt, dass die Datengrundlage für das weitere Vorgehen den notwendigen Aktualitäts- und Vollständigkeitsgrad aufweist sowie dass alle Vorgaben und Ziele für die Erarbeitung der Massnahmen definiert sind.

Es wird den Kraftwerksinhabern empfohlen, die im Variantenstudium weiter auszuarbeitenden Massnahmen sowie allfällige Vorgaben und Rahmenbedingungen für das Variantenstudium in Absprache mit dem Kanton festzu- legen

Variantenstudium und Wahl der Massnahme

Der Wahl der geeignetsten Massnahme geht ein gründliches Variantenstudium von möglichen Massnahmen voraus. Die Erarbeitung und die Bewertung der Varianten von Massnahmen richten sich nach den Vorgaben der definierten Ziele. Der Hauptschritt 2 umfasst die Arbeitsschritte: (i) Erarbeitung der Varianten von Massnahmen gemäss Absprache, (ii) Bewertung und Wahl der geeignetsten Massnahme, (iii) Koordination mit anderen, nicht Schwall-Sunk bezogenen Gewässerschutzmassnahmen.

Nach Abschluss liegt ein konkreter Massnahmenvorschlag vor (Bestvariante für Projektierung), welcher dem Kanton und bei Bedarf dem BAFU zur Prüfung vorgelegt wird

Fallbeispiel KWO (Hasliaare)

2016 hat die KWO hat an der Hasliaare bei Innertkirchen ein Ausgleichsbecken zur Dämpfung künstlicher Abflusschwankungen (Schwall-Sunk) in Betrieb genommen. Es ist die erste Schwall-Sunk Sanierungsmassnahme, welche im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes umgesetzt wurde.

Die Massnahmenplanung dieses Pilotprojektes ist in verschiedenen Artikeln gut dokumentiert worden: