Planen und Bauen

Revitalisierungen sollen natürliche Gewässerstrukturen, verlorengegangene Dynamik und die Längsvernetzung auf degradierten Gewässerabschnitten wiederherstellen. Hierzu hat der Bund ein Budget von 40 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt. Mit diesem Geld können Projekte zwischen 35-80 Prozent unterstützt werden. Die verbleibenden Kosten werden von den Kantonen, Gemeinden oder Dritten,
z.B. Umweltverbänden und Fonds, aufgebracht. Revitalisierung wird mit einem Umsetzungshorizont von 80 Jahren als eine Mehrgenerationen-Aufgabe verstanden. Mit dem vorhandenen Budget können etwa 4 000 Kilometer Gewässer ökologisch aufgewertet werden.

Um Revitalisierungen dort umzusetzen, wo sie den grössten Nutzen für die Ökologie im Verhältnis zum Aufwand erzielen können, waren die Kantone gefordert, eine strategische Revitalisierungsplanung einzureichen. Mit dieser Planung wurde analysiert, wo der ökologische Nutzen im Vergleich zum Aufwand am höchsten ist und welches die Abschnitte sind, die in den kommenden 20 Jahren revitalisiert werden sollen. Dabei ist die Einstufung des Nutzens ein wichtiges Resultat der Planungen, da sie den Subventionssatz von Projekten erhöhen: finden Revitalisierungen in Abschnitten mit hohem Nutzen statt, so erhalten sie mindestens 55 Prozent, beim mittleren Nutzen sind es mindestens 45 Prozent Bundessubventionen. Weitere zusätzliche Subventionssätze werden gewährt, wenn Projekte mehr Gewässerraum erhalten.

Der Bund strebt für Projekte einen durchschnittlichen Bundessubventionssatz von 65 Prozent an. Im Gegensatz zu den Planungen im Bereich Sanierung Wasserkraft, basiert die Umsetzung der Revitalisierungsplanungen auf finanziellen Anreizen und der grundlegenden Pflicht zu revitalisieren.

Die Revitalisierungsplanungen sind alle 12 Jahre zu erneuern und decken einen Zeithorizont von 20 Jahren ab. Für die Finanzierung der Projekte durch den Bund werden mit den Kantonen Vereinbarungen über Vierjahresperioden getroffen. Neben der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich, subventioniert der Bund auch Einzelprojekte. Somit erfolgt die Umsetzung der Revitalisierungsplanung in einem schrittweisen Prozess und in engem Dialog zwischen Bund und Kantonen.