„In ausgewählten Sanierungsverfahren soll die öffentliche Auflage bereits beim Variantenentscheid erfolgen“
-Empfehlung der Plattform Sanierung Wasserkraft
Durch das revidierte Gewässerschutzgesetz sollen bis 2030 die wesentlichen ökologischen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beseitigt werden. Das enge Zeitfenster stellt für komplexe Projekte eine besondere Herausforderung dar.
Um frühzeitig alle Betroffenen einzubinden und Fehlplanungen zu vermeiden, empfiehlt die Plattform Sanierung Wasserkraft nicht erst das Bauprojekt, sondern in ausgewählten Fällen, bereits den Variantenentscheid öffentlich aufzulegen.
Der Kanton Aargau hat mit der frühzeitigen öffentlichen Auflage positive Erfahrungen gemacht:
„In komplexen Sanierungsprojekten ist ein breit abgestütztes und öffentlich aufgelegenes Variantenstudium mit Bestvariante der Schlüssel zum effizienten Bauprojekt“
– Sabin Nater, Projektleiterin Sanierung Wasserkraft, Kt. AG
Im Sanierungsverfahren ist die öffentliche Auflage der Bestvariante erst beim Bauprojekt vorgesehen. Dabei besteht die Gefahr, dass in diesem fortgeschrittenen Verfahrensschritt Einsprachen erhoben werden, welche die Umsetzung der Massnahme erheblich verzögern können. Dies kann besonders problematisch sein bei grossen oder komplexen Projekten, bei denen viel Klärungsarbeit zur Festlegung der Bestvariante geleistet werden musste.
Wenn bei der öffentlichen Auflage eines grösseren Bauprojekts der Variantenentscheid im Grundsatz in Frage gestellt ist, dann besteht nicht nur die Gefahr, dass die Massnahme bis 2030 nicht realisiert werden kann, sondern es werden auch die begrenzten Ressourcen gebunden.
Eine öffentliche Auflage des Variantenentscheides würde alle Beteiligten frühzeitig einbinden und den partizipativen Prozess fördern. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass beim Bauprojekt grundsätzliche Einsprachen gegen die Massnahme erhoben werden.
Eine öffentliche Auflage des Variantenentscheides wird vor allem bei komplexen Projekten empfohlen. Das sind Projekte, bei denen verschiedene Zielkonflikte öffentlicher bzw. privater Interessen zu erwarten sind, sowie Projekte, die durch Wissenslücken oder andere Arten von technischen Herausforderungen gekennzeichnet sind.
Die wichtigen betroffenen Interessen werden damit in den Variantenentscheid eingebunden. Mit einem partizipativen Prozess wird sichergestellt, dass wichtige Akteursgruppen die Auswahl der Sanierungsvariante mittragen und dass bei der öffentlichen Auflage des Bauprojekts nur mehr Details zur Ausgestaltung diskutiert werden müssen. Damit wird insbesondere die langwierige und kostspielige Wiederholung von Planungsschritten zur Variantenauswahl vermieden.
Im besten Fall sollten Projekte, die eine potenzielle Komplexität aufweisen, frühzeitig identifiziert werden. Die Verpflichtung, den Variantenentscheid öffentlich aufzulegen, sollte bereits mit der kantonalen Sanierungsverfügung kommuniziert werden. Bei Projekten, die sich bereits in der Projektierungsphase befinden, ist es Aufgabe der Kantons- und Bundesbehörden, die Beteiligten über die Vorteile der öffentlichen Auflage des Variantenentscheides zu informieren
Um die begrenzten Ressourcen für die Sanierung der Wasserkraft effizient einzusetzen, sollte man sich bei komplexen Projekten frühzeitig mit allen Beteiligten auf eine Variante abstimmen. Eine öffentliche Auflage des Variantenentscheides garantiert aber nicht, dass auf Stufe Bauprojekt keine Einsprachen erhoben werden. Die Akteure wären jedoch motiviert, sich an dem Verfahren früher zu beteiligen, d.h. bevor alle mit dem Bauprojekt verbundenen Aufwendungen erbracht werden. Die Einhaltung dieser Empfehlung und die Förderung des partizipativen Prozesses reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass auf Stufe Bauprojekt unerwartete Aspekte entdeckt und Einsprachen zu grundsätzlichen Aspekten der gewählten Sanierungsvariante erhoben werden.