Erfolgskontrolle bei der Sanierung von Schwall und Sunk

Die Zielerreichung ist mittels einer periodisch durchführbaren Erfolgskontrolle zu überprüfen. Diese setzt sich aus Umsetzungs- und Wirkungskontrolle zusammen. Erstere überprüft, ob die verfügten Massnahmen wie geplant umgesetzt wurden und Letztere überprüft, ob die durch die Kraftwerksinhaber umgesetzten Massnahmen die gewünschte ökologische Wirkung entfalten. Werden mit den umgesetzten Massnahmen die festgelegten Ziele nicht erreicht, können vom Kanton zusätzliche Massnahmen verfügt werden.