Inhalt einer kantonalen Verfügung
Die Verfügung der Sanierungspflicht hat folgende Punkte zu enthalten (Quelle):
- Anordnung der Sanierungspflicht mit Bezugnahme auf die beschlossenen strategischen Planungen sowie (bei Sanierung Geschiebehaushalt) die vom Kanton durchgeführte Studie über Art und Umfang der Massnahmen und ggf. Begründung im Einzelfall.
- Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante bzw. Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes (Grundsätze für die verschiedenen Bereiche siehe unten).
- Festlegung von Fristen, innert welcher die Massnahmen geplant und umgesetzt werden müssen. Grundlage bilden die Angaben in den strategischen Planungen.
- Aufforderung zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Erfolgskontrolle. Da bereits vor Umsetzung der Massnahme der Ausgangszustand des Gewässers dokumentiert sein muss, ist es sinnvoll, die Erfolgskontrolle bereits im Rahmen der Projektierung zu entwickeln.
- Wenn nötig Vorgaben über Abstimmung der Massnahmen im Einzugsgebiet.
Im Bereich Fischgängigkeit enthält die Sanierungsverfügung die Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante, wenn die Planung noch keine ausreichenden Angaben über die Sanierungsmassnahmen enthält.