Gewässerentwicklungsraum im Rahmen der Gewässerrichtplanung Kander 2050
-
Kander
-
Aeschi, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg, Reichenbach, Reutigen, Spiez, Thun, Wimmis, Zwieselberg
-
Bern
-
Kanton BernUmsetzung der Massnahmen: Wasserbaupflichtigev
-
Revitalisierung
-
nein
-
> 15 m
-
Nein
-
SiedlungIndustrieLandwirtschaftWald
-
Forellenregion
-
Im Jahr 2007 wurde das regionale Gesamtprojekt «Kander2050» gestartet, welches den Rahmen für künftige Wasserbauprojekte entlang der Kander festlegen sollte. Seine Schwerpunkte sind Hochwasserschutz, Sohlenstabilisierung, Gewässerunterhalt und Ökologie. Der neu definierte Gewässerentwicklungsraum umfasst die aktive Breite des natürlichen Systems Kander, unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Restriktionen und der rechtsgültigen Bauzonen und orientiert sich am historisch ursprünglichen Gewässerraum der Kander. Innerhalb des Perimeters des Gewässerentwicklungsraums dürfen keine Bauzonen mehr ausgeschieden werden, bestehende Anlagen haben jedoch Besitzstandgarantie.
-
Projektierung
-
offen