Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen

Mit der Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2011 (GSchG; SR 814.20) wurden die Kantone verpflichtet, an Seen und Fliessgewässern bis Ende 2018 den Gewässerraum festzulegen. Der Gewässerraum dient der langfristigen Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung.

Die von den Kantonen über das Internetportal verfügbaren Informationen über die Festlegung des Gewässerraums wurden in einer Übersicht zusammengestellt, welche nun als Arbeitsinstrument
verfügbar ist.

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