Planung und Finanzierung

Revitalisierung

Um Revitalisierungen dort umzusetzen, wo sie den grössten Nutzen für die Ökologie im Verhältnis zum Aufwand erzielen können, sind die Kantone gefordert, eine strategische Revitalisierungsplanung einzureichen. Die Planungen wurden erstmals per Ende 2014 abgeschlossen, müssen aber alle 12 Jahre erneuert werden. Sie decken einen Zeithorizont von 20 Jahren ab. Die Umsetzung von Projekten ist eine Mehrgenerationenaufgabe und wird rund 80 Jahre in Anspruch nehmen.

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund erfolgt sowohl im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich als auch für Einzelprojekte. Hierzu hat der Bund ein Budget von 40 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt. Die Subventionen erfolgen in Form von Abgeltungen an die Kantone (Art. 62b Abs.1 GSchG) und betragen je nach Art und Ausmass der jeweiligen Revitalisierungsmassnahme 35 – 80% der Projektkosten. Die verbleibenden Kosten werden von den Kantonen, Gemeinden oder Dritten, z.B. Umweltverbänden und Fonds, aufgebracht.

Sanierung Wasserkraft

Bis Ende 2014 mussten die Kantone im Rahmen strategischer Planungen den Zustand der Gewässer untersuchen. Sie ermittelten, welche Gewässer durch Wasserkraftanlagen so beeinflusst sind, dass die dort lebenden Tiere und Pflanzen wesentlich beeinträchtigt sind und welche Gewässer revitalisiert werden sollen. Als wichtigstes Resultat dieser kantonalen Planungen wurden die Anlagen bestimmt, die zur Beseitigung der Defizite bis 2030 saniert werden müssen.

Die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen werden für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit entschädigt. Für die Sanierung von Wasserkraftanlagen wird von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze erhoben. Dabei kommen seit 2012 jährlich rund 50 Millionen Franken zusammen.