Von der Wiederherstellung naturnaher Bäche, Flüsse und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten profitieren die Artenvielfalt der Schweiz, die Naherholung und der Schutz vor Hochwasser. Revitalisierungen sind deshalb ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes.
Mit der Umsetzung von Revitalisierungen und Erfüllung des Bundesauftrags werden folgende Ziele angestrebt (Aufzählung nicht abschliessend):
- Verbessern der Eigendynamik und Strukturvielfalt von Gewässern;
- Wiederherstellen des natürlichen Geschiebetransports und Förderung einer morphologischen Vielfalt;
- Erstellen und vernetzen von gewässernahen Lebensräumen;
- Wiederherstellen der aquatischen Längsvernetzung;
- Verbessern der terrestrischen Quer- und Längsvernetzung;
- Verbessern der standortgerechten Ufervegetation;
- Verbessern des Hochwasserschutzes: Durch die Renaturierung von Bächen kann die Abflusskapazität des Gerinnes verbessert und die Fliesszeit der Gewässer verlängert werden;
- Reaktivieren der Selbstreinigungskraft;
- Schaffen von naturnahen Erholungsräumen, welche für die Bevölkerung zugänglich sind.