• Fischgängigkeit – um was geht es?

Das neue Gewässerschutzgesetz verlangt die Fischgängigkeit (freie Fischwanderung) in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die diese wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden.

Fischwanderungen

Im Laufe seines Entwicklungszyklus unternimmt der Fisch zahlreiche Wanderungen entlang des Flusslaufes, manchmal auch über grosse Distanzen. Die spektakulärsten Wanderungen sind diejenigen der diadromen Arten, deren Lebenszyklus zwischen einer Phase im Süsswasser und einer Phase im Meer wechselt. Die anadromen Arten wie der Europäische Stör (Acipenser sturio), der Atlantische Lachs (Salmo salar), die Forelle (Salmo trutta), das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) oder der Maifisch (Alosa alosa) verlassen das Meer und schwimmen flussaufwärts, um sich dort fortzupflanzen. Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist eine katadrome Art und macht den umgekehrten Weg: er verlässt die Flüsse, um sich im Sargasso-Meer fortzupflanzen.

In einem kleineren Massstab unternehmen die potamodromen Arten wie die Seeforelle (Salmo trutta lacustris) oder gewisse Felchenarten (Coregonus sp.) Wanderungen zur Fortpflanzung zwischen Seen und Flüssen und legen dabei manchmal beträchtliche Distanzen zurück.

Abgesehen vom spektakulären Verhalten der Fische mit grossen (anadromen oder katadromen) Wanderungen ist auch zu beachten, dass jede Fischart sich entlang des Flusslaufs bewegt. Diese Bewegungen flussaufwärts und flussabwärts kommen in verschiedenen Entwicklungsphasen des Fisches vor und sind für den Ablauf ihres Lebenszyklus unerlässlich. Sie haben darin verschiedene Funktionen ( ATV-DVWK 2004):

longitudinales Kontinuum

Auch Arten, die als relativ sesshaft erscheinen mögen, sind fähig, Wanderungen zu unternehmen, manchmal auch über längere Distanzen und das gleichermassen flussaufwärts und flussabwärts. Das Überleben einer Population und längerfristig einer Art hängt sehr stark von den Wanderungsmöglichkeiten entlang des Hauptflusses und seiner Nebenflüsse ab. Funktional ausgedrückt spricht man von einem «longitudinalen Kontinuum». Die Wiederherstellung der freien Fischwanderung entlang von stark verbauten Wasserläufen (und ihrer Zuflüsse) stellt eine wesentliche Massnahme zur Erhaltung einer Art dar. Sie ist aber nur dort angebracht, wo künstliche Hindernisse die Wanderung der Fische unterbrochen haben. Die Überwindung eines natürlichen Hindernisses ist aus biologischer Sicht in keiner Weise sinnvoll und kann sich aus der Sicht der Biodiversität sogar als kontraproduktiv erweisen.

Hindernisse

Jedes künstlich errichtete technische Werk an einem Gewässer (Schwelle, Wehr, Ablagerung, usw.) kann grundsätzlich dessen longitudinales Kontinuum gefährden. Je nach seinen Eigenschaften kann es die Fischwanderung leicht behindern, stark hemmen oder sogar völlig blockieren. Das Problem stellt sich besonders akzentuiert im Falle von Stauwehren, die einen Gewässerbereich gänzlich abtrennen.