Gewässer sind jene Lebensräume in der Schweiz, die sich wohl am meisten von ihrem natürlichen Zustand entfernt haben. Die Gewässerschutzpolitik des Bundes hat zum Ziel, Flüsse, Bäche und Seeufer wieder aufzuwerten. Dies soll mit folgenden Massnahmen geschehen: ausreichender Gewässerraum, Revitalisierungen und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.
Als Renaturierung verstehen wir sowohl die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern als auch die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Sanierung Wasserkraft). Es handelt sich um eine mehrere Generationen überspannende Aufgabe mit zahlreichen Synergien zwischen Gewässerschutz, Hochwasserschutz Biodiversität und Aufwertungen wovon meist auch die Naherholung profitiert.
Die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums, Revitalisierungen und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Wiederherstellung der Fischgängigkeit, Beseitigung der Folgen von Schwall-Sunk und Reaktivierung des Geschiebehaushalts) bilden ein Gesamtpaket, das in erster Linie von den Kantonen und den Inhabern von Wasserkraftanlagen umgesetzt wird. Das BAFU stellt Planungsgrundlagen für die Kantone und die Betreiber von Wasserkraftanlagen zur Verfügung.
Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz.
Fliessgewässer können nur wieder naturnäher werden, wenn ausreichend Raum in den Schutz der Gewässer miteinbezogen wird.
Das neue Gewässerschutzgesetz verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die diese wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden.
Das neue Gewässerschutzgesetz will die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Folgen von Schwall und Sunk.
Der Geschiebehaushalt wird durch Wasserkraftwerke, Gewässerverbauungen (z.B. Kiessammler) sowie die industrielle Entnahme von Kies (Kieswerke) gestört. Der gestörte Geschiebehaushalt lässt sich durch eine Vielzahl technischer und betrieblicher Lösungen reaktivieren.
Die Bereiche Revitalisierung, Fischwanderung, Schwall-Sunk und Geschiebehaushalt werden durch eine Vollzugshilfe konkretisiert. Die Vollzugshilfe ist in verschiedene Module gegliedert.