Mustervorlagen für das Konzept und den Schlussbericht bei der Sanierung Fischgängigkeit
Im Rahmen der Sanierung Wasserkraft sind die Inhaber von Wasserkraftanlagen verpflichtet, die freie Fischwanderung wiederherzustellen und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu überprüfen (Art. 9 und 10 BGF; Art. 9b, c VBGF).
Um die Fachleute bei der konzeptionellen Planung und Umsetzung der biologischen Wirkungskontrolle zu unterstützen und die Wirkungskontrolle für den Lernprozess zu vereinheitlichen, wurden zwei Mustervorlagen erstellt.
Die Mustervorlagen für das Konzept und den Schlussbericht wurden mit Unterstützung einer Expertengruppe erstellt. Sie dienen als Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genauen Anforderungen an das Konzept der biologischen Wirkungskontrolle müssen mit den Kantonen abgesprochen und an die jeweils aktuelle Gesetzesgrundlage angepasst werden.
Es ist geplant, die Mustervorlagen mit Rückmeldungen aus der Anwendung zu überarbeiten. Dazu können Sie unser Webforum nutzen oder uns direkt eine Nachricht schreiben. Die aktuellsten Versionen finden Sie auf dieser Website.