30.10.2013: Genehmigung GRP durch Regierungsrat und Aufnahme in den kantonalen Richtplan (seit September 2015 in Kraft)04.05.2016: Genehmigung kantonaler Richtplan durch den Bund.
Das behördenverbindliche Instrument Gewässerrichtplan Kander bereitet mithilfe von planerischen Festlegungen auch die Raumbeschaffung vor. (Genehmigung durch Regierungsrat am 30. Oktober 2013; Aufnahme in den kantonalen Richtplan):Im Jahr 2007 wurde das regionale Gesamtprojekt «Kander2050» gestartet, welches den Rahmen für künftige Wasserbauprojekte entlang der Kander festlegen sollte. Es war darauf bedacht, eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung zu finden, welche von der lokalen Bevölkerung unterstützt wird. Das Projekt resultierte 2009 im Gewässerentwicklungskonzept Kander (GEKa). Das GEKa ist ein umfassender Massnahmenkatalog, der Defizite und Bedürfnisse lokalisiert, Ziele formuliert und Massnahmen priorisiert. Basierend auf dem GEKa und unter Einbezug der kantonalen Fachstellen sowie des Bundes wurde schliesslich 2010 mit der Erarbeitung des Gewäs-ser¬richtplans GRP Kander begonnen. Seine Schwerpunkte sind Hoch¬was-serschutz, Sohlenstabilisierung, Gewässerunterhalt und Ökologie.Im Rahmen des Gewässerrichtplans GRP Kander 2050 konnte der so¬ge-nannte Gewässerentwicklungsraum festgelegt werden. Dieser neu de¬fi-nierte Gewässerentwicklungsraum umfasst die aktive Breite des na¬tür-lichen Systems Kander, unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Re-striktionen und der rechtsgültigen Bauzonen und orientiert sich am his¬to-risch ursprünglichen Gewässerraum der Kander. Je nach Abschnitt weist er eine Breite von 40 bis 450m auf. Er ist somit nicht deckungsgleich mit dem gesetzlich vorgesehenen Gewässerraum. Mit der Eintragung des Gewäs-ser¬entwicklungsraums im GRP dürfen innerhalb des Perimeters des Ge-wäs¬serentwicklungsraums keine Bauzonen mehr ausgeschieden werden; bestehende Anlagen haben Besitzstandgarantie. Die landwirtschaftliche Nu¬tzung wird ausserhalb des gesetzlich vorgegebenen Gewässerraums (nur extensive Nutzung) nicht eingeschränkt.
Mangelndes Vorausschauen in der Vergangenheit hat dazu geführt, dass in Ufernähe Bauzonen ausgeschieden wurden und direkt an die Ufer gebaut wurde.
Raumnutzung, Wasserbau/Revitalisierung (standortgebundene Massnahmen) vs. Land- und Forstwirtschaft (landwirtschaftliche Nutzflächen und Walderhaltung)Naturförderung und Revitalisierung vs. Wasserkraftnutzung
Auftraggeber: Kanton BernUmsetzung der Massnahmen: Wasserbaupflichtige
Kantonale Verwaltung (Tiefbauamt OIK I, Fischereiinspektorat, Abteilung Naturförderung ANF, Amt für Wald KAWA, Abteilung Strukturverbesserung und Produktion ASP), Region, Wasserbaupflichtige, Ingenieur- und Planungsbüros, Grundeigentümer