Die auentypische Dynamik ist durch die Kanalisierung verloren gegangen. Durch eine Gerinnauweitung wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kander ihre ursprüngliche Wirkungsbreite wieder erreichen und sich die auentypische Dynamik zumindest teilweise auf einem tieferen Niveau wieder einstellen kann. Die gezielte Vernetzung von Auengebiet und Gewässer funktioniert gut. Die bestehenden Buhnen wurden zurückgebaut und das Gebiet wurde als Naherholungsraum aufgewertet. Betroffene Grundstückbesitzer waren die Burgergemeinden von Reutigen, die Gemeind Spiez sowie drei Private. Waldland ist meistens einfacher zu erwerben als Landwirtschaftsland (Grösserer Ertragswert, Waldflächen haben nicht abgenommen, etc.) Für das Projekt wurden im Vorfeld verschiedene Perimeter festgesetzt, welche helfen sollten, ein gemeinsames Verständnis vom Ausmass der Kander zu schaffen (Ausweitung durch Erosion). Beim Erreichen der Diskussionslinie würde man sich Überlegungen zu Stabiliisierungen machen, beim Erreichen der Interventionslinie würde man handeln müssen. Mit den Grundeigentümern wurden Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen. Das Projekt wurde in zwei Etappen realisiert: Die obere Etappe beinhaltete den Bau einer Blockrampe und der ersten Hälfte der Gerinneaufweitung, die untere Etappe bestand aus der Aufweitung an sich. Die Dynamik der Kander wurde massiv unterschätzt. Sie nahm sich schnell viel Platz und erreichte wider Erwarten schon nach kurzer Zeit die Interventionslinie. Es musste nachträglich abparzelliert und erworben werden, das Land war teilweise schon überflutet worden.
Durch die Kanalisierung hat sich die Kander eingetieft (= Sohlenerosion) so dass die Vernetzung mit den umliegenden Auengebieten nicht mehr gewährleistet war. Zusätzlich gefährdete die Sohlenerosion die Buhnen.
Ca. 6-7 ha
Schutzbeschluss Auengebiet von nationaler Bedeutung
Nutzung VBS für Fahrschule
Gemeinden Spiez und Reutigen. Federführung Gemeinde Spiez
Entschädigung bis zur Interventionslinie, Bewirtschaftungsverträge, nachträgliche Abparzellierung und nachträglicher Landerwerb
Der Renaturierungsfonds des Kantons Bern kann viele Projekte ermöglichen.
Günstige Grundeigentümerkonstellation
Wald hat weniger Wert als Landwirtschaftsland und ist allgemein einfacher zu erwerben.
Zusammenlegung von Schutzbeschluss (Naturschutzgebiet) und Wasserbauplanverfahren.
Die gesetzliche Regelung und Rechtsprechung bezüglich Ersatzmassnahmen bei Rodungen: Damals mussten keine Ersatzmassnahmen geleistet werden, obwohl eine grosse Fläche von Wald (6 ha) gerodet wurde; heute wäre das gerade im Kanton Bern nicht mehr möglich
Die Akzeptanz wurde dadurch erhöht, dass die Restkosten sehr klein geblieben sind und Hochwasserschutzmassnahmen viel teurer gewesen wären.
Das Hochwasser im Jahr 2005 hat das Vertrauen in das Projekt stark gefördert, die Rampe hat trotz Überlastung so reagiert wie gewünscht.
Agglomerationen sind häufig positiver zu solchen Projekten eingestellt als landwirtschaftliche Gebiete. Bei den Burgergemeinden war die Stimmung gut gegenüber diesem Projekt, bei den Privaten Grundeigentümern brauchte es viel mehr Überzeugungskraft. Zeit und persönlicher Kontakt waren schliesslich die Erfolgsfaktoren.
Land bereits im Voraus sichern
Handlungsbedarf vereinfacht die Situation (Schutz / Entschädigung für die Landwirte).
Entfernung der Buhnen: Diese haben eine lange Tradition und wurden von den Vorfahren der heutigen Generation gebaut; es besteht nach wie vor eine hohe Wertschätzung für die Arbeit und den geleisteten körperlichen Aufwand der Vorfahren (emotionale Bindung).
In Landwirtschaftsgebiet ist die Einstellung gegenüber solchen Projekten oft schlechter als in Agglomerationen von Städten. So auch hier.
Grosse Projekte gestalten sich immer schwierig, auch bei guten Eigentümerkonstellationen: Vor allem der Landbedarf bereitet oft Schwierigkeiten.
Wald, Vernetzung Auengebiet und Gewässer, Interventionslinie, Dienstbarkeits- und Bewirtschaftungsverträge, tiefe Restkosten, Unterschätzung der Gewässerdynamik, nachträglicher Landerwerb