Luterbach, Mattenhof in Oberburg
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Luterbach
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Mattenhof in Oberburg
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Bern
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ca. 2020
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Revital. mit Schnittstelle: Wasserbau Revital. mit Schnittstelle: Kleingewässer Landw.
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gross
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Willy Jordi
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Geobau Ingenieure AG
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+41 31 724 30 30
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- Landwirtschaft
- Wald
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17
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2'613'329.55, 1'209'446.97
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Das Hochwasser 2005/2006 verursachte in Oberburg Schäden von ca. 3-4 Mio. Fr. Der Wasserbauverband liess deshalb ein Hochwasserrückhaltebecken am Luterbach und eine Revitalisierung des Luterbachs und Krauchtalbachs planen. Aufgrund der Dringlichkeit des HW-Schutz-Problems wurde die Landumlegung durch den Regierungsrat verfügt (angeordnet), d.h. es gab keine Abstimmungs- und Gründungsversammlung. Ausserdem besass die Gemeinde in diesem Fall ausreichend Land für Realersatz. Insgesamt sind 42 Grundeigentümer an der Gesamtmelioration beteiligt.
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Hochwasser 2005
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5 ha
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Revitalisierung u. Hochwasserschutz
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Keine
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Wasserbauverband Oberburg, Einwohnergemeinde Oberburg, Kanton Bern
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Kanton, Regierungsrat, Wasserbauverband, Gemeinde, Ingenieurbüro, Bauunternehmen
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angeordnete Landumlegung, Realersatz
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Die Vorteile einer Güterzusammenlegung (Melioration, Landumlegung) sind:
- Die Landwirte profitieren von der Arrondierung der Parzellen und dem neuen Wegnetz (Zufahrtswege), die Betriebe können effizienter bewirtschaftet werden.
- Bei Gesamtmeliorationen werden die Landwirte i.d.R. mit 10-15% Restkosten belangt. Da es sich im vorliegenden Fall aber um eine angeordnete Landumlegung handelt (Verfügung des Kantons), entstehen den Grundeigentümern keine Restkosten (andernfalls müssten sie zusammen mit der Gemeinde 1/3 der Kosten tragen, 2/3 zahlen Bund und Kanton).
- Meliorationen dauern i.d.R. sehr lange.
- Meliorationen bieten viele Möglichkeiten für den Landerwerb.
- Alle Interessen können berücksichtigt werden.
- Die Beteiligten werden nach dem Vorteilsprinzip belastet.
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- Erfahrungen mit Gesamtmeliorationen zeigen, dass sehr viel Zeit auf das Konto «Reden und Verhandeln» gehen; die Planung an sich macht nur einen kleinen Teil aus.
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Schäden, Hochwasserrückhaltebecken, angeordnete Landumlegung, Gemeindeland, Realersatz, Güterzusammenlegung (Melioration, Landumlegung), Arrondierung, keine Restkosten