Inhalt einer kantonalen Verfügung
Die Verfügung der Sanierungspflicht hat folgende Punkte zu enthalten (Quelle):
- Anordnung der Sanierungspflicht mit Bezugnahme auf die beschlossenen strategischen Planungen sowie (bei Sanierung Geschiebehaushalt) die vom Kanton durchgeführte Studie über Art und Umfang der Massnahmen und ggf. Begründung im Einzelfall.
- Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante bzw. Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes (Grundsätze für die verschiedenen Bereiche siehe unten).
- Festlegung von Fristen, innert welcher die Massnahmen geplant und umgesetzt werden müssen. Grundlage bilden die Angaben in den strategischen Planungen.
- Aufforderung zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Erfolgskontrolle. Da bereits vor Umsetzung der Massnahme der Ausgangszustand des Gewässers dokumentiert sein muss, ist es sinnvoll, die Erfolgskontrolle bereits im Rahmen der Projektierung zu entwickeln.
- Wenn nötig Vorgaben über Abstimmung der Massnahmen im Einzugsgebiet.
Im Bereich Geschiebehaushalt enthält die Sanierungsverfügung grundsätzlich die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes mit möglichst konkreter Vorgabe der Sanierungsziele (Art und Umfang). Der Detaillierungsgrad der Vorgaben hängt ab und stützt sich auf die Ergebnisse der strategischen Planung und die Studie über Art und Umfang von Massnahmen.
Wenn mit der vom Kanton durchzuführenden Studie über Art und Umfang von Massnahmen kein Variantenentscheid gefällt wird, sondern das Variantenstudium vom Kraftwerksinhaber durchgeführt werden soll, enthält die Verfügung die Verpflichtung
zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante.