Nicht mehr genutzte Quellen wo immer möglich revitalisieren
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Hasler S.
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2024
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Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 verlangt, dass die Gewässer der Schweiz wieder lebendiger, artenreicher und damit naturnaher werden. Zu den Gewässern zählen nicht nur Bäche, Flüsse, Teiche und Seen, sondern auch Quellen, die im natürlichen Zustand einzigartige Lebensräume für eine spezifische und artenreiche Flora und Fauna darstellen. Mit der Revitalisierung von nicht mehr genutzten Quellen können solche Lebensräume wieder geschaffen werden.
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Aqua & Gas Nr. 7+8 S. 13-14