Mitteilungen
29. Januar 2019
Das BAFU legt ein weiteres Modul der Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» vor. Es zeigt ein zweckmässiges Vorgehen auf, wie die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung bezüglich der Planung von Revitalisierungen erfüllt werden können. Das Modul beschreibt die für die Planung notwendigen Vorbereitungsarbeiten, die einzelnen Planungsschritte und behandelt primär die strategische Planung der Revitalisierung der Seeufer, welche von den Kantonen bis 2022 verabschiedet werden muss.