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Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet

Die Abteilung Wasserbau, Sektion Planung des AWEL Kanton Zürich meldet, dass die Überarbeitung der Arbeitshilfe zur Festlegung des Gewässerraums (Werkzeugkasten) abgeschlossen ist.

Die Kantone wurden verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzule-gen, welcher für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung (inkl. Erholung) erforderlich ist (Art. 36a GSchG).

Für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet führte der Kanton Zürich Pilot-projekte in vier Gemeinden durch. Ziel war es, bis Ende 2013 das Verfahren und die Zu-ständigkeiten bei der Festlegung des Gewässerraums an den Fliessgewässern im Sied-lungsgebiet zu klären. Die Ergebnisse aus den Pilotprojekten wurden im «Synthesebericht zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet» zusammengefasst. Die vorliegende Arbeitshilfe konkretisiert die im Synthesebericht aufgeführten Grundsätze der Gewässerraumfestlegung und soll den Planungsträgern bei der Gewässerraumfestle-gung als Hilfe und Wegleitung dienen. Sie wurde gemeinsam mit drei Arbeitsgruppen (Siedlung, Hochwasserschutz, Ökologie und Erholung) erarbeitet.

Zur Veranschaulichung der Gewässerräume und zur Abwägung der betroffenen Interessen wurde von der ETH Zürich eine Visualisierungsplattform erstellt. In der Arbeitshilfe wird ein Verweis auf diese externe Plattform aufgeführt.

Suter S., Häni M., Scapozza C., Marzohl S., Zurbriggen N., Bergamin N. 2015. Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet – Struktur und Inhalt der Arbeitshilfe („Werkzuegkasten“). AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich.

 
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