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Ja zur Gewässerrevitalisierung – (k)eine Frage der Fruchtfolgeflächenverluste

Die beschränkte Verfügbarkeit der Ressource Boden führt dazu, dass Hochwasserschutzprojekte, Renaturierungen oder Revitalisierungen mit dem Argument des übermässigen Verbrauchs an Landfläche im Allgemeinen und Fruchtfolgefläche im Speziellen hinterfragt werden. Mit dem revidierten und 2011 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz verlangt der Bund von den Kantonen eine strategische Planung der Revitalisierung der Gewässer.

Für die geplante Revitalisierung der 152 km Gewässerabschnitte in der Planungsperiode 2015–2035 werden im Kanton Aargau etwa 32 ha Fruchtfolgefläche benötigt. Dies entspricht einem Bedarf von 1.5 ha pro Jahr oder rund 6% des jährlichen Verbrauchs an Fruchtfolgefläche. Dieser liegt bei rund 24 ha pro Jahr. Hiervon gehen drei Viertel zulasten des Siedlungsgebiets. Betrachtet man den Bodenverlust, welcher für Bauten ausserhalb der Bauzone ermittelt wird, so sind im Jahr 2014 mehr als 50% derselben auf landwirtschaftliche Aktivitäten zurückzuführen. Mithilfe der Siegfriedkarten von 1880 kann gezeigt werden, dass im Kanton Aargau rund 1000 ha früherer Sumpfgebiete und Wasserläufe heute Fruchtfolgeflächen sind. Die geplante Revitalisierung der aargauischen Gewässer in den nächsten 20 Jahren entspricht rund 3% der in den letzten 135 Jahren korrigierten Gewässer- und Feuchtflächen. Revitalisierung ist eine Verpflichtung, und die angedachte Kompensationspflicht für die dabei beanspruchte Fruchtfolgeflächen verkennt die Faktenlage: Grossverbraucher der Ressource Boden sind die Siedlungsgebiete und ausserhalb der Bauzonen die Landwirtschaft.

Kräuchi N., Tschannen M. 2015. Ja zur Gewässerrevitalisierung – (k)eine Frage der Fruchtfolgeflächenverluste. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, Nr. 4/2015, Seite 213-18.

 
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