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Stromproduktion: Bundesrat setzt befristete Reduktion der Restwassermengen vorzeitig ausser Kraft

Der Bundesrat hat die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken per Ende März 2023 vorzeitig ausser Kraft gesetzt. Dies aufgrund der Einschätzung, dass die Stromversorgungslage derzeit stabil und weniger angespannt ist als zu Beginn des Winters.

 
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