Der eingedolte Bach (HQ100 = 5 m3/s) quert die Bauzone (Wohn-/Gewerbe und gemischte Zonen) in einer Weise, dass eine sinnvolle Überbauung der Parzellen nicht möglich ist. Die Gemeinde erkannte, dass der Bach ausgedolt und gleichzeitig eine bessere Linienführung am Parzellenrand erreicht werden muss. Dafür hat die Gemeinde das Land (Gewässerraum) erworben. Einerseits kompensiert die neue bessere Parzellierung/Arrondierung den Landverlust. Andererseits konnte mittels der Ausscheidung einer Uferschutzzone (11 m Breite) und eines Nutzungstransfers im Teilzonenplan erreicht werden, dass die gleiche Bruttogeschossfläche auf kleinerer Parzellengrösse erlaubt ist. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten für Bauvorhaben und es gelingt ein erster Schritt in Richtung Verdichtung. Änderungen vorbehalten; das Projekt befindet sich noch im Bewilligungsverfahren.
Unzweckmässige Überbauungsmöglichkeit der Bauzone aufgrund des eingedolten Baches.
Bestehende Werkleitungen und Gemeindestrassen; Zufahrt Industriebetrieb
Gemeinde Büsserach
Gemeinde, Ingenieurbüro, Grundeigentümer, Bauunternehmen, Kanton
Landerwerb, Anpassung Ausnützungsziffer in Teilzonenplan
Kompensation des Landverlusts durch neue, bessere Parzellierung/Arrondierung.
Ausscheidung einer Uferschutzzone und Nutzungstransfer im Teilzonenplan führt zu einer höheren Ausnützungsziffer (= gleichbleibende Bruttogeschossfläche (Wohnfläche) pro Parzelle trotz reduzierter Parzellengrösse), d.h. es entstehen neue Möglichkeiten für Bauvorhaben u. Unterstützung der Verdichtung.
Anfängliche Vorbehalte der betroffenen Grundeigentümer