Im Rahmen des Bahn 2000 Projektes der SBB (neue Linienführung) ordnete der Regierungsrat 1994 die Landumlegung (LU) Oenzberg und die LU Herzogenbuchsee an. 1997 kommt es zu Projektänderungen durch die SBB, wonach beide Perimeter zusammengelegt werden zur LU Herzogenbuchsee/Oenzberg (Perimeter: 400 ha (210 ha Wald); 110 Grundeigentümer mit 480 Parzellen). 1998 erfolgt die Gründung einer Genossenschaft bestehend aus Grundeigentümern. (Hinweis: Nach Abschluss der Landumlegung wird die Genossenschaft normalerweise aufgelöst oder zum Zwecke des Unterhalts in eine Unterhalts-Genossenschaft umgewandelt, z.B. wenn genossenschaftliche Infrastruktur vorhanden ist). Es kamen diverse Perimetererweiterungen dazu und ausserdem gab es starke Sturmschäden von "Lothar". Im Jahre 2000 fand der Neulandantritt im Teil "Feld" und im 2001 im Teil "Wald" statt, danach folgten weitere Massnahmen wie Flurwegbau, Wasserbau und Anpflanzungen sowie die Regelung des Unterhalts. 1.8 km Gewässer konnten ausgedolt, 0.7 km revitalisiert (Seemattgraben) und etliche ökologische Aufwertungen umgesetzt werden. 2010 folgte ein Schlussbericht und die Auflösung der Genossenschaft. Die Gesamtkosten betrugen CHF 6.5 Mio, wobei CHF 5.2 Mio. durch die SBB und CHF 1.3 Mio. durch die für das Projekt gegründete LU-Genossenschaft finanziert wurden (64% davon durch BLW u. ASP).
Bahnneubau (Projekt SBB Bahn 2000)
400 ha
neue Linienführung Bahn 2000, Flurwegbau, Wasserbau
Flächen für Bahn, Wasserbau, Revitalisierung vs. Landwirtschaftliche Nutzflächen
Genossenschaft
Kanton, SBB, Genossenschaft, Ingenieurbüro,div. Amtsstellen Bund und Kanton, Bauunternehmen, Landwirte
Das Projekt Bahn 2000 (Bahnneubau) gab dem Regierungsrat den Anstoss, eine Landumlegung anzuordnen.
Die Genossenschaft ist die Trägerschaft des Projekts.
Vorteile der Landumlegung sind Arrondierung des Grundeigentums; Reduktion der Anzahl Parzellen und Bewirtschaftungseinheiten pro Grundeigentümer; verbesserte Parzellenform; verbesserte Erschliessungssituation; Entschärfung von Konflikten zu Landwirtschaft / Ökologie / Verkehr und Naherholung; Bereinigung der Dienstbarkeiten; Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch die Sanierung der Entwässerung; Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raums; ökologische Ersatzmassnahmen; Unterhaltsregelung.
Die Landumlegung Herzogenbuchsee-Oenzberg hat diverse Folgeprojekte zu Gunsten von Fliessgewässern ausgelöst (Bsp. Ausdolung Riedgrabe, Graben und Ausdolung Seemattgraben südlich der Zürich-Bernstrasse, Herzogenbuchsee etc.)
Eine Landumlegung ist nur ausserhalb der Bauzone anwendbar.
(2) Bei einer Landumlegung/Gesamtmelioration können Drittprojekte wie Wasserbau, Bahn oder Strassen in der Regel erst nach den Projektetappen „Alter Bestand“ (IST-Zustand, Bonitierung, Berechnung Anspruchswerte, Wunschtage) und „Neuer Bestand“ (Projektierung, Entwurf Neuzuteilung, Neuzuteilungsverhandlungen, Neulandantritt) platziert werden, resp. mit den Bauarbeiten kann in der Regel erst nach Neulandantritt begonnen werden, d.h. es können lange Wartezeiten entstehen. Wenn der Alte Bestand jedoch rechtskräftig ist und für ein Bauvorhaben im Perimeter der Landumlegung ein grosses öffentliches Interesse besteht, kann der betreffenden Bauherrschaft das für den Bau erforderliche Land auch vorzeitig zugewiesen werden (über eine sogenannte Verfügung der vorzeitigen Besitzeinweisung).