Die beiden Bäche Diebach und Riedmetbächli werden im Zuge der Gesamtmelio-ration Wahlen ausgedolt. Bereits bewirtschaften alle Landwirte ihre neuen Flächen, während sich die Erschliessung der Parzellen teilweise noch im Bau befindet. Die Ausdolungen der beiden Bäche sind erst in Planung (Projektierung Detailprojekt). Die Melioration war so aufgebaut, dass zuerst alle Parzellen (alter Bestand) durch eine unabhängige Schätzungskommission geschätzt und danach Wunschtage organisiert wurden, an welchen die Zuteilung der neuen Landflächen gewünscht werden konnte. Dabei wurden verschiedene Gegebenheiten wie Standort des Ho-fes, Zugänge zu Quellen etc. berücksichtigt. Mit einem allgemeinen Abzug konnten Flächen für allgemeine Anlagen wie Wege, Gewässer etc. bereitgestellt werden: Alle beteiligten Grundeigentümer im Perimeter verloren dadurch die selbe Prozent-zahl von Punkten, welche für die geplanten Massnahmen benötigt wurden. Da die Burgerkorporation Land für die Ausdolung der Bäche einwerfen konnte, fiel den Grundeigentümern aber nur ein Teil für das öffentliche Wegnetz weg, nicht für die Ausdolungen der Bäche. Das Projekt mit der neuen Flächenverteilung wurde nach langer Planung (seit 1995) 2012 genehmigt und konnte kürzlich in Kraft treten. Dazu wurde ein Tag X festgelegt, von welchem an die neuen Flächen «bezogen» werden konnten. Zuvor mussten diverse Einsprachen behandelt werden. Für die meisten wurden Lösungen gefunden, nur zwei Einsprachen wurden vor die höhere Instanz gezogen. Zu den Detailprojekten der beiden Bachausdolungen sind erneute Einsprachen nicht ausgeschlossen, obwohl eigentlich seit dem Antritt der neuen Parzellen eine all-gemeine Zustimmung zu den Vorteilen der Bachausdolung herrscht. Die Bachaus-dolungen bringen nämlich auch Vorteile; neben dem Hochwasserschutz sind zum Beispiel die Ökoflächen im Gewässerraum als Pachtflächen zur Bewirtschaftung heiss begehrt. Bei der Ausdolung sind auch technische Speziallösungen zu finden, da ein ganzes Drainagensystem an die Bachdole angeschlossen ist. Die Bachdole liegt ungefähr 1.4 m tief. Daher muss die Bachsohle bei einer Ausdolung auf die Tiefe der Drai-nagen zu liegen kommen, damit die freie Vorflut gewährleistet ist. (die Anschlüsse in der Dolung sind bereits weit unten). Eine weitere bauliche Herausforderung ist, dass der Riedmetbach durchs Siedlungsgebiet fliesst und die Bachdole dort ange-passt werden muss, um die Auflagen des Hochwasserschutzes zu erfüllen. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass der Diebach ein Grenzbach zwischen den Kan-tonen Baselland und Solothurn ist. Der ursprünglich geplante Bachlauf hätte rund 10 Aren Land im Kanton Solothurn beansprucht. Es fanden Verhandlungen zu Kompetenzen, Bewilligungsverfahren, Landabtretung, etc. statt. Da keine Einigung zustande kam, musste schlussendlich auf eine interkantonale Zusammenarbeit verzichtet werden und der Diebach kommt nun vollständig auf Baselbieter Boden zu liegen.
Melioration, schlechter Zustand der Bachdole
Bachausdolungen ca. 3ha (Gewässerraum GR), Gesamtmelioration ca. 400 ha
Gesamtmelioration als übergeordnetes Projekt beinhaltet Auflagen für ökologische Ersatzflächen, was zu einer Ausdolung führte.
Landwirtschaft vs. Natur/Bach, Bewirtschaftung vs. Hochwasserschutz
Genossenschaft (wird durch den Kanton unterstützt)
Meliorationsgenossenschaft, Kanton Basel-Landschaft (Melioration, Wasser-bau, Umwelt, Raumplanung, Landwirtschaft), Ingenieurbüros (Sutter AG für Melioration, CSD + Sutter AG für Bachausdolung), Gemeinde, Burgerkorporation, Kanton Solothurn (Grenzgewässer), Bundesamt für Landwirtschaft
Gesamtmelioration
Ohne die Verbindung mit einer Melioration, wären die Ausdolungen nicht mög-lich gewesen (Widerstand aus der Landwirtschaft und von Seiten Grundeigentü-mer).
Zuerst wurden mit der Melioration die Eigentumsverhältnisse geregelt. Die Ausdolung wurde bereits zu Beginn angesprochen und eingeplant (ist in Ge-wässerkataster geregelt).
Gute und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Gemein-den vor Ort sowie mit den Ingenieurbüros und der Burgerkorporation.
Alle Beteiligten ziehen an einem Strick.
Gute neue Lösungen zu Arrondierung und Erschliessung finden.
Der Gewässerraum als Parzellengrenze, um Einschränkungen für die Land-wirtschaft zu vermeiden.
Grundeigentümer verlieren weniger Fläche weil die Burgerkorporation Land für die Ausdolungen einwerfen kann.
Diverse Einsprachen.
Obwohl die Landwirtschaft gerne Bachflächen für den ökologischen Leistungsnachweis pachten würde, werden vom Kanton keine Bachparzellen verpachtet. Deshalb wurde hier die Bachparzelle der Burgerkorporation zugeteilt.
Pro Natura hatte früher bereits eine Ausdolung ohne Melioration geplant, scheiterte jedoch damals an der Zerstückelung und an der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer.
Grenzgewässer zum Kanton Solothurn (Zuständigkeiten, Bewilligungen)
Übergabe des Wassers des Riedmetbächli an die nach der Ausdolung aus Sicht Hochwasserschutz zu kleine Leitung im Siedlungsgebiet.
Gesamtmelioration, Gemeinschaftsprojekt zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserbau