Alle Gemeinden des Wasserbauverbands Untere Gürbe und Müsche: Belp, Burgistein, Gelterfingen, Gurzelen, Kaufdorf, Kehrsatz, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Mühlethurnen, Noflen, Rümligen, Seftigen und Toffen
Bern
Noch nicht bekannt. 2004-2016: Planungsphase, September 2016: Genehmigung Wasserbauplan.
Revital. mit Schnittstelle: WasserbauRevital. mit Schnittstelle: Kleingewässer Landw.
mittel
Hans Ulrich Tanner
Vizepräsident Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche, Präsident Flurgenossenschaft Toffen-Belp, Eigener Landwirtschaftsbetrieb
Das Massnahmenkonzept im unteren Gu?rbetal sieht vor, während Hochwasserereignissen überschüssiges Wasser ins Landwirtschaftsland zu führen und so den Abfluss im Gerinne zu reduzieren. Ausserhalb der dichten Siedlungen von Mu?hlethurnen und Toffen wird das Gerinne nicht ausgebaut, innerhalb des Siedlungsraumes hingegen schon. Dies geschieht primär durch Gerinneverbreiterungen. Damit wird auch der ausgeschiedene Gewässerraum abschnittsweise in baulichen Massnahmen umgesetzt. In Toffen wird oberhalb der Bahnhofbru?cke auf einer beschränkten Strecke das Ufer angehoben, um ein eventuelles Versagen bei der Bru?cke auffangen zu können. Im Flutungsbereich des Tales sind örtlich Objektschutzmassnahmen nötig. Die Siedlungen oder Industrieanalgen werden mit einem neuen Objektschutz gesichert. Dazu gehören mehrere Leitungsverlegungen und die Organisation einer Rückführung vom Retentionswasser in die Gürbe. Diese Rückhalteflächen (Überschwemmungsflächen: gesamthaft etwa 660ha) werden landwirtschaftlich genutzt. Sie sind aber neu entschädigungsberechtigt. Das bedeutet, dass bei einem Hochwasser, Ertragsausfälle, Wiederherstellung und Folgeschäden entschädigt werden (vgl. Art. 39 WBG). Im ganzen Perimeter sind umfangreiche Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der Gewässer geplant. Viele Gerinneabschnitte werden erheblich verbreitert und/oder das Ufer renaturiert. Im neuen Gewässerrichtplan Gürbe, wurde ein Gewässerraum von 35m ausgeschieden. Die zukünftige Situation der Eisenbahn kann auch ins Projekt einbezogen werden. Es wird in Zukunft von der Führung einer Doppelspur ausgegangen. Mit der Ausscheidung des Gewässerraumes über die Bahnlinie hinaus, hätte ihr Ausbau deutlich erschwert werden können. Deshalb wurden vom 11m breiten Damm (zwischen Gürbe und Schiene) nur 6,5m dem Gewässer zugeschrieben. Die restlichen 4,5m sind bereits für den Ausbau der Bahn reserviert. Der Damm kann nur extensiv bewirtschaftet werden, aber dafür ist die Aufgabe der Gewässerraumausscheidung bereits erledigt. Die benötigten Flächen werden den Grundeigentümern mit Realersatz ersetzt. Dazu konnte eine Parzelle in Mühlethurnen erworben werden. Für die Grundeigentümer in Mühlethurnen ist bereits klar, wieviel Land sie verlieren werden, jedoch noch nicht genau, wo sie Realersatz erhalten werden. In Toffen gestaltet sich der Realersatz einfacher, da er über die Flurgenossenschaft geregelt wird. Mit den vorgesehenen Massnahmen können die Siedlungen, Industrie- und Infrastrukturanlagen vor Hochwasser geschu?tzt, die ökologische Situation verbessert und die Gefahrenkarte angepasst werden (Teilweise direkter Auszug aus dem technischen Bericht).
Hochwasserschäden, Wasserbauplan
ca. 2,7 ha
Umleitung verschiedener Leitungen, Zusammenlegung und Öffnung der Seitengerinne (Oelibach, Weierbodenbach, Amselbach), Optimierung der Drainagesysteme, Bodenverbesserungen
Landanspruch vs. Ökologie
Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche
Wasserbauverband (Arbeitsgruppe Retention, HWS), Tiefbauamt OIK II, Vorstand des Wasserbauverbands, Flurgenossenschaften, Gemeinden, Grundeigentümer, Bauherrenvertretung, Ingenieurbüros
uferstrukturierung, gerinneaufweiterung
Realersatz
Transparente Orientierung und Information der Betroffenen.
Viel Zeit und Geduld.
Hochwasserereignisse sind Grundlage für die Planung und unterstützen sie.
Möglichkeiten, Realersatz zu für alle zu bieten, obwohl dies gesetzlich nur vorgeschrieben ist, wenn mindestens 10% der Betriebsfläche betroffen sind.
Vertrauensperson immer vor Ort.
Entschädigungsberechtigte Rückhalteflächen (WBG Art. 39). Ertragsausfälle und die Wiederherstellung sowie Folgeschäden eines Hochwasserereignisses werden entschädigt.
Es fehlt das Vertrauen in die Vertreter des Kantons weil sie nicht oft präsent sind.
Kein Verständnis für rein ökologische Massnahmen.
Entschädigungsberechtigte Rückhalteflächen, Realersatz, Bahn (Flächen für zukünftige Verbreiterung gesichert)
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