Ehehafte Wasserrechte in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden – Priorisierung für Sanierung oder Rückbau
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Im Auftrag des WWF St. Gallen
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Baier E.
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2022
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Seit dem Bundesgerichtsentscheid «Hammer» im 2019 (BGer 1C_631/2017) ist klar, dass historische private Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern («ehehafte Wasserrechte») keinen Bestand mehr haben. Ehehafte Wasserrechte gelten als nicht mehr vereinbar mit dem heutigen Recht. Die kantonalen Verwaltungen sollen proaktiv die Ablösung der ehehaften Rechte vorantreiben. Erste Gelegenheiten bieten sich im Rahmen der aktuell laufenden Sanierungsverfügungen. Im Auftrag des WWF St.Gallen wurden alle ehehaften Wasserrechte aus den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden analysiert sowie das ökologische Potential abgeschätzt, das im Rahmen einer Sanierung oder des Rückbaus aktiviert werden kann. Darauf basierend wurde eine Priorisierung der Anlagen erstellt. Diese Übersicht soll die Sanierung oder den Rückbau von Anlagen an Standorten mit grossem ökologischem Potential beschleunigen.