Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz
BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW
2019
BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW
Flüsse und Bäche brauchen ausreichend Raum, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Die Pflicht zur Festlegung von Gewässerräumen wurde im Gewässerschutzgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, zusammen mit anderen Bestimmungen zur Renaturierung von Gewässern verankert. Um die Kantone bei dieser Gewässerraumfestlegung zu unterstützen und Lösungen bei Interessenkonflikten zu finden, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesämtern sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) im Jahr 2014 zwei Merkblätter zu Gewässerraum im Landwirtschafts- bzw. Siedlungsgebiet herausgegeben. Infolge verschiedener Gerichtsentscheide und parlamentarischer Vorstösse wurde die Gewässerschutzverordnung in den Jahren 2016 und 2017 in zwei Etappen revidiert. Die beiden Merkblätter zum Gewässerraum waren damit überholt und wurden ausser Kraft gesetzt.
Seit Juli 2017 ist die gesetzliche Situation nun beständig und die Unsicherheiten bezüglich der Ausscheidung der Gewässerräume sind ausgeräumt. Die Kantone haben bei der Umsetzung mehr Handlungsspielraum erhalten. Als Nachfolgeprodukt der beiden Merkblätter wurde die vorliegende Arbeitshilfe erarbeitet. Sie enthält die drei Module „Übersicht“, „Festlegung des Gewässerraums“ und „Nutzung des Gewässerraums“ (Siedlung, Landwirtschaft, Mobilität). Beispiele zur Umsetzungspraxis aus den Kantonen sowie aktuelle Bundesgerichtsentscheide veranschaulichen das Thema.