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Das Gewässerschutzgesetz aus der Sicht des Bundes

Wieso unsere Bäche leiden und was sich dagegen tun lässt – dies erläutert Stephan Müller, Leiter der Abteilung Wasser beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), in einem Interview.

Um einen besseren Schutz vor Hochwasser gewährleisten zu können, wurden in der Vegangenheit zahlreiche Fliessgewässer begradigt und verbaut. Heute wissen wir, dass dies auch zu einem Rückgang der Biodiversität in und an den Gewässern führte. Deshalb sieht das Gewässerschutzgesetz Massnahmen vor, welche die Gewässer wieder naturnaher gestalten: Die Gewässer sollen gezielt renaturiert werden und bis in 80 Jahren wieder eine funktionierende Flora und Fauna aufweisen. Die rund 2’000 ha Land, die dazu verwendet werden, gehen vor allem der Landwirtschaft verloren. Ausserdem braucht es zur Begünstigung der Quervernetzung der Gewässer zusätzliche Flächen, der Gewässerraum, wobei dieser aber weiterhin von der Landwirtschaft extensiv genutzt werden kann. Das Problem des Landverlustes relativiert sich, wenn der Blickwinkel geöffnet wird: Insgesamt ist heute der Verlust an Landwirtschaftsfläche aufgrund der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung weitaus grösser. Und: Renaturieren heisst nicht nur, etwas für die Natur zu tun, sondern auch für den Menschen. Denn vielfach geht eine Renaturierung mit einer Aufwertung der Naherholung einher.

TOP NEWS vom 17. Februar 2015 > Thema: TOP FOKUS

 
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