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Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019

Die Kantone sind mit der Anpassung der Gewässerschutzgesetzgebung im Jahr 2011 verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Eine Umfrage bei den Kantonen zeigt, dass per Ende 2019 40% aller Schweizer Gemeinden den Gewässerraum innerhalb der Bauzone rechtskräftig festgelegt haben. Ausserhalb der Bauzone sind es 37%. Zahlreiche weitere Gemeinden werden den Gewässerraum in den nächsten Jahren festlegen. Die Verantwortlichkeiten für die Kontrolle der Bewirtschaftung im Gewässerraum sind in vielen Kantonen noch nicht abschliessend geklärt. Dies geht aus dem Schlussbericht hervor, den das Beratungsbüro Ecoplan im Auftrag des BAFU verfasst hat.

 
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