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Festlegung von Gewässerräumen: Bund und Kantone publizieren Arbeitshilfe

Die Kantone sind beauftragt, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen. Diese so genannten Gewässerräume gewährleisten den Gewässer- und Hochwasserschutz. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK), die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) sowie die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) haben gemeinsam eine Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums erarbeitet. Sie soll dazu beitragen, dass die Gewässerraum-Vorschriften schweizweit einheitlich umgesetzt werden.

Foto: Wöschhüslibach in Burgdorf (Foto: Jörg Wetzel, georegio ag)

 
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