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Renaturierung der Schweizer Gewässer: Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015

Bericht Renaturierung der Gewässer 2015

Wasserkraftanlagen und Gewässerverbauungen haben unsere Flusslebensräume stark verändert. Das hat auch negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. Das neue Gewässerschutzgesetz von 2011 fordert deshalb, dass unsere Gewässer wieder natürlicher werden. Bis Ende 2014 mussten die Kantone zu diesem Zweck den Zustand der Gewässer untersuchen. Sie ermittelten, welche Gewässer durch Wasserkraftanlagen so beeinflusst sind, dass die dort lebenden Tiere und Pflanzen wesentlich beeinträchtigt sind und welche Gewässer revitalisiert werden sollen. Als wichtigstes Resultat dieser kantonalen Planungen wurden die Anlagen bestimmt, die zur Beseitigung der Defizite saniert werden müssen. Schweizweit sind das etwa:

  • 1000 Fischwanderhindernisse von Wasserkraftanlagen.
  • 100 Wasserkraftwerke die künstliche Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) verursachen.
  • 500 Wasserkraftwerke und andere Anlagen, die Geschiebedefizite verursachen.

Darüber hinaus zeigen die kantonalen Planungen, dass 13 800 Kilometer der Gewässer stark verbaute oder eingeengte Flusssohlen und Ufer aufweisen. Von diesen Gewässern weisen 9600 Kilometer einen hohen oder mittleren Nutzen für Natur und Landschaft auf. Ab 2015 planen Kantone und Anlagenbesitzer die Massnahmen an den sanierungspflichtigen Anlagen in den Bereichen Fischgängigkeit, Abflussschwankungen und Geschiebe und setzen sie bis spätestens 2030 um. Die Revitalisierung der verbauten und eingeengten Gewässer ist eine Mehrgenerationenaufgabe und soll bis 2090 umgesetzt werden.

 
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