Inhalt einer kantonalen Verfügung
Die Verfügung der Sanierungspflicht hat folgende Punkte zu enthalten (Quelle):
- Anordnung der Sanierungspflicht mit Bezugnahme auf die beschlossenen strategischen Planungen sowie (bei Sanierung Geschiebehaushalt) die vom Kanton durchgeführte Studie über Art und Umfang der Massnahmen und ggf. Begründung im Einzelfall.
- Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante bzw. Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes (Grundsätze für die verschiedenen Bereiche siehe unten).
- Festlegung von Fristen, innert welcher die Massnahmen geplant und umgesetzt werden müssen. Grundlage bilden die Angaben in den strategischen Planungen.
- Aufforderung zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Erfolgskontrolle. Da bereits vor Umsetzung der Massnahme der Ausgangszustand des Gewässers dokumentiert sein muss, ist es sinnvoll, die Erfolgskontrolle bereits im Rahmen der Projektierung zu entwickeln.
- Wenn nötig Vorgaben über Abstimmung der Massnahmen im Einzugsgebiet.
Im Bereich Schwall-Sunk enthält die Sanierungsverfügung die Verpflichtung zur Prüfung von verschiedenen Varianten von Sanierungsmassnahmen und Vorschlag einer Bestvariante. Wenn aus dem Schlussbericht die Art der zu treffende Massnahme eindeutig ist, dann sollte der Inhaber verpflichtet werden, versch. Varianten dieser Massnahmenart zu prüfen. Wenn nicht eindeutig, dann sollten in der Verfügung alle möglichen (d.h. machbaren) Arten von Massnahmen aufgelistet und der Entscheid für die definitive Massnahme von der Variantenprüfung abhängig gemacht werden.